Baustellenkoordination

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
nach der Baustellenverordnung (BauStellV vom 10. Juni 1998)

Die im Juli 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung schreibt vor, dass bei Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe - Koordinator) vom Bauherrn zu bestellen ist.

Als durch entsprechende Lehrgänge ausgebildeter Sige - Koordinator erstelle ich alle nach der Baustellenverordnung notwendigen Unterlagen und überwache deren Umsetzung auf der Baustelle.

Während der Planungsphase wird ein SiGe - Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt, der den beteiligten Planern und Firmen die in den einzelnen Phasen erforderlichen Maßnahmen und zu beachtenden Vorschriften des Arbeitschutzgesetzes aufzeigt.

Bei der Bauausführung übernehme ich die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Ich koordiniere und überwache die Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes und erstelle eine Unterlage über die bei späteren Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten zu beachtenden Vorschriften und Pläne, die der Bauherr für seine Gebäudedokumentationsunterlagen erhält.

Weitere Informationen zur Baustellenverordnung finden Sie bei der Bauberufsgenossenschaft unter www.bau-bg.de